
Erfolg steckt in jedem von uns.
- Linda Kisa
COACHING NACH §45 / AVGS
Du brauchst Unterstützung bei der Orientierung auf dem Arbeitsmarkt?
Du benötigst dringend eine persönliche Beratung und Begleitung, um deine Ziele zu erreichen?
Du bist frisch im Job und brauchst Unterstützung in den ersten Monaten oder du weisst noch nicht wohin mit dir und würdest gerne herausfinden, welcher Beruf dich langfristig glücklich macht?
DANN BIST DU BEI UNS GENAU RICHTIG!
Mit unseren Coachings durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gemäß §45 SGB III unterstützen wir dich gerne individuell und persönlich bei deinem persönlichen und beruflichen Vorhaben.
WAS IST EIN VERMITTLUNGSGUTSCHEIN UND WOHER BEKOMME ICH IHN?
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ermöglicht dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wenn du arbeitsuchend oder arbeitslos bist, ein Coaching oder eine Weiterbildung, damit du deinem Ziel mit einwenig Unterstützung wieder näher kommst. Dein Sachbearbeiter oder deine Sachbearbeiterin stellt den Bedarf bei einem persönlichen Gespräch fest und händigt dir, im Falle eines Bedarfs, den Bildungsgutschein aus. Nun kannst du den Gutschein bei jedem zugelassenen und zertifizierten Träger, oder bei dem vom Sachbearbeiter vorgeschlagenen Träger, einlösen und ein Coaching oder eine Weiterbildungsmaßnahme besuchen.
AUGEN AUF BEI DER WAHL DES TRÄGERS!
Wichtig bei der Auswahl des Bildungsträgers ist vorab vorbei zu gehen und durch ein Beratungsgespräch zu schauen wie die Atmosphäre in den Räumlichkeiten und die Qualifikation der Coaches und Dozenten ist, da die Teilnehmer meist nur erfolgreich gecoacht werden können, wenn sie sich wohlfühlen und qualifiziert betreut werden. Gerne beraten wir auch bei der Wahl der Träger. Unser Coaches- und Dozenten Netzwerk reicht bundesweit.
ÜBER MICH
Mein Name ist Linda Kisa. Gemeinsam mit meinem Partner habe ich die KISA AKADEMIE gegründet. Ich habe viele Jahre in Betrieben gearbeitet und ausgebildet (AEVO-IHK). 2016 habe ich den Mut gefasst mich selbstständig zu machen, um in Vollzeit coachen zu können. Mein persönliches Anliegen ist es allen, die es wünschen, zu helfen ihre Ziele zu erreichen. In den meisten Fällen sind es kleine Blockaden und unbegründete Ängste, die wir alle jahrelang mit uns mitschleppen und von denen wir uns in kuzer Zeit lösen können. Häufig brauchen wir auch nur Inspiration oder ein wenig Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungen oder bei der mentalen Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche.
"Erfolg steckt in jedem von uns. Wir sind für euch da und helfen euch gerne euer Potential zu entdecken."
Freundliche Grüße,
Linda Kisa
Geschäftsführerin

DAS COACHING PROGRAMM
Das Coaching Programm der KISA AKADEMIE unterscheidet sich einwenig von den anderen veralteten Coaching-Methoden. Wir haben gemeinsam mit erfolgreichen Coaches aus Berlin und New York ein Konzept ausgearbeitet, welches in sehr kurzer Zeit Kernthemen behandelt und löst.
Die KISA AKADEMIE ist ein zertifizierter Träger (Trägernummer: 922/25834).
Alle Coachings haben den Siegel von Zertpunkt und der Deutschen Akkreditierungsstelle (DakkS) D-ZE-16040-01-00.
Hier der Überblick über die Coaching Themen, die du bei uns buchen kannst. Selbstverständlich sind alle Coachings individuell miteinander kombinierbar.
SPRACHEN
Unsere Coaches kommen aus unterschiedlichen Kulturkreisen. Wir sprechen Deutsch, Englich, Türkisch, Arabisch, Polnisch und Russisch. Somit benötigen die Teilnehmer keine sprachlichen Zugangsvorraussetzungen.
EINZEL - COACHINGS
GRUPPEN - COACHING
BÜROARBEIT & COMPUTERKENNTNISSE FÜR FRAUEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND
Dieser Kurs unterstützt Frauen mit Migrationshintergrund, denen der Zugang zu elektronischer Bildung und zum Beruf nicht ermöglicht wurde. Hier erwerben sie technische und organisatorische Fähigkeiten und werden an eine Ausbildung oder Beruf herangeführt.
LEHRINHALTE
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Alltag und Abläufe im Büro
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Tastenschreiben
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Word
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Excel
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PowerPoint
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Emails schreiben
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Anhänge verschicken
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sicheres browsen (google, Firefox, etc.)
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wichtige Deutsche und Englische Begriffe im Büroalltag
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Speichermedien
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etc.
MAßNAHMEZIEL
§45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
ZIELGRUPPE
Erwerbstätige, die sich für ihren Job oder einen neuen Job begeistern möchten, Erwerbslose, die neubeginnen möchten, Akademiker, Kaufleute, Schulabbrecher, Auszubildende, Neuankömmlinge, Migranten, Schüler, uvm.
COACHINGSTUNDEN
320 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten / 32 Unterrichtstage
PREIS
1.715,20 EURO
FÖRDERUNG
durch Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gemäß §45 SGB III über die Arbeitsagenturen und Jobcenter

AVGS - AKTIVIERUNGS- UND VERMITTLUNGSGUTSCHEIN
Ab dem 1. April 2012 gibt es den "Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - AVGS". Arbeitssuchende und Aufstiegsorientierte können ab dem Zeitpunkt in dem sie sich arbeitsuchend melden (z.B. nach Erhalt einer Kündigung), den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten und einlösen. Hier hängt es von der Einschätzung der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters ab, ob der AVG-Schein notwendig ist, oder nicht. Jedoch ist eine Wartezeit oder ein Leistungsbezug für den Erhalt des Scheins nicht mehr notwenig.
Empfänger/innen von ALG I haben nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug einen Rechtsanspruch auf den AVGS.Ein Anspruch auf Ausstellung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines besteht auch dann, wenn die Wartezeit von 6 Wochen bereits in den letzten drei Monaten vor einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder Weiterbildungsmaßnahme erfüllt war.
Jeder kann während und unmittelbar nach der Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit (1-Euro-Jobs) einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein wird grundsätzlich in Höhe von 2.000 Euro ausgestellt und enthält wie bisher die Umsatzsteuer. Langzeitarbeitslose und behinderte Menschen i.S.d. § 2 Abs. 1 SGB IX können einen um bis zu 500 Euro höher dotierten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSSTELLUNG EINES AVGS
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Einen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein hat, wer
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Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I und ALG II) hat und
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in einer Rahmenfrist von drei Monaten vor der Beantragung des AVGS mindestens 6 Wochen arbeitslos war und
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noch nicht vermittelt ist.
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Einen Rechtsanspruch hat auch, wer eine Beschäftigung ausübt oder zuletzt ausgeübt hat, die von der Agentur für Arbeit
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als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder
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als Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gefördert wird oder gefördert wurde.
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Ein AVGS kann bei dem zuständigen Arbeitsamt/Jobcenter beantragt werden, von Personen ohne Leistungsbezug, ab 1. Tag der Arbeitslosigkeit und Arbeitssuchendmeldung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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Alg II-Anspruchsberechtigten kann ein AVGS ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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Bei Ablehnung des AVGS durch den zuständigen Fallmanager, muss eine schriftliche Ablehnungsbegründung ausgestellt werden.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
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